Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeines:

- Der Mieter übernimmt die die angemieteten Gegenstände in einwandfreiem, sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.


- Der Mieter muss sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) ausweisen.


- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung sowie Verschmutzung zu schützen. Für  Schäden, wie Verschmutzungen, Zerstörung oder auch Diebstahl haftet der Mieter in vollem Umfang.


- Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.


- Der Mieter verpflichtet sich eine Zustimmung des Geländeeigentümers für das Aufstellen der gemieteten Objekte einzuholen.


- Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung sowie Verantwortung für Unfälle bzw. Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Artikel entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sachund Personenschäden. Der Mieter ist der Betreiber.


- Der Mieter haftet für die kompletten angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl, ebenso übernimmt der Mieter das Übernachtrisiko.


- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.


- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.


- Bei einer Lieferung durch den Vermieter gelten folgende Regelungen: Zur Entgegennahme und bei Abholung der Artikel ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich. Der Mieter übernimmt die Haftung für Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden. Der Betrieb erfolgt durch den Mieter.


- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden.


- Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, wird eine Nachgebühr erhoben. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.


- Bei der Vermietung der Mietgegenstände übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht


- Sollten Beschädigungen an den Mietgegenständen vorliegen, sind diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und zu dokumentieren.


- Der Vermieter behält sich vor, von dem Mietvertrag in begründeten Fall zurückzutreten. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens des Mieters kann nichtgeltend gemacht werden.

 

-Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

 

 

Kaution:
- Sollte eine Kaution vereinbart worden sein, ist diese bei Übergabe der Mietgegenstände an den Vermieter in bar zu bezahlen.


- Bei starken Verschmutzungen oder nassen Mietartikeln bei Rückgabe kann ein entsprechender Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden.


- Bei Beschädigungen kann ein entsprechender Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden. Bei starken Beschädigungen kann der Mieter jedoch auch in höherer Summe haftbar gemacht werden.


- Bei zu spät erfolgter Rückgabe kann ein Kautionseinbehalt vom Vermieter vorgenommen werden, wenn ihm dadurch Mietverluste entstehen.


- Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe aller Mietgegenstände zurückerstattet. 

 

 

Zahlungsbedingungen und Weiteres:

Der komplette Rechnungsbetrag muss spätestens am Tag der Veranstaltung beglichen sein. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Der Mieter erklärt sich mit seiner Unterschrift mit den Miet- und Nutzungsbedingungen einverstanden. 

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